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AGB geändert

Autorenbild: Info @ SHEEPERSHARINGInfo @ SHEEPERSHARING

Aktualisiert: 4. März




Alles entwickelt sich weiter, so auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, denn auch wir lernen täglich dazu.

Die neuen AGB findet ihr hier unter diesem AGB-Link und natürlich unten auf jeder Seite unseres Webauftritts. Die wichtigsten Änderungen sollen hier kurz erklärt werden:

  • §1 Adressdaten von BS-Carsharing GmbH als Anbieter sind eingefügt.

  • §2 Klarstellung, dass jeder Nutzer mit der Anmeldung bei SHEEPERSHARING.COM einen Rahmenvertrag und mit jeder Buchung in der APP einen Vertrag zur Kurzzeitmiete abschließt.

  • §3 Aufnahme der volldigitalen Dokumentenprüfung (Personalausweis, Führerschein) durch unseren Dienstleister Jumio bei der Anmeldung und alle 6 Monate während der Vertragsdauer. Klarstellung, dass auch andere Fahrer*innen, die über 21 Jahre alt sind und einen gültigen Führerschein besitzen, mit dem gemieteten Carsharing-Fahrzeug fahren dürfen, wenn die Person, die den Mietvertrag abgeschlossen hat, sich mit im Fahrzeug befindet.

  • §4 Klarstellung, welche persönlichen Daten bei der Anmeldung anzugeben sind und dass diese im Vertragsverlauf durch den Nutzer immer aktuell gehalten werden müssen. Die Textstellen zur bis zum letzten Jahr noch eingesetzten RFID Karte wurden gestrichen weil sie nicht mehr eingesetzt werden kann, die Fahrzeuge werden nur über die APP geöffnet und geschlossen.

  • §6 KLARNA ist als weiteres Zahlungsmittel verfügbar geworden. Wir können auch bei einem laufenden Vertrag eine Mietkaution verlangen. Dies wird natürlich nur geschehen, wenn während der Abrechnungsperiode eine ungewöhnlich hohe Nutzung eine hohe Rechnung erwarten lässt.

  • §8 Wir führen eine automatische Schadendetektion ein. Siehe auch den Beitrag in unseren FAQ: https://www.sheepersharing.info/news/erkennt-das-sch%C3%A4fchen-einen-schaden%3F

  • §9 Klarstellung, dass die in den Fahrzeugen enthaltene Tank-/Ladekarte nur bei bestimmten Anbietern akzeptiert wird. Es kann stichprobenartig überprüft werden, dass nur das Carsharing-Fahrzeug betankt wird.

  • §10.3 Anpassung der Beschreibung der Abrechnung von gebuchten Mieten an die Algorithmen unserer Buchungssoftware.

  • §11 Einschränkung der Wirksamkeit des gebuchten Sicherheitspakets zur Reduzierung des Selbstbeteiligung im selbstverschuldeten Schadenfall auf Schäden, die vom Nutzer selbst gemeldet werden. Im Zusammeng mit §8 empfehlen wir dringend, selbst verschuldete Schäden, z.B. durch "Parkrempler", am Ende der Miete per APP oder Anruf bei uns zu melden.

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